Präsentation erster Ergebnisse des Rechercheprojekts zu Deserteuren in und aus Hannover

Veranstaltung: am 3. November, 18.00 Uhr,  Freizeitheim Linden (Windheim Str. 4)

Es referieren: Lars Skowronski (Historiker), Dr. Karljosef Kreter (Projekt Städtische Erinnerungskultur der Stadt Hannover)

 

Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und das Friedensbüro Hannover starteten im Mai 2016 ein Projekt zur  systematischen Recherche zu den in der Nazi-Zeit wegen Desertion, Wehrkraftzersetzung oder Kriegsverrat verurteilten Soldaten in und aus Hannover. Erste Ergebnisse werden am 3.November 2016 im Freizeitheim Linden präsentiert.

Seit vielen Jahren beschäftigen sich die DFG-VK Hannover und das Friedensbüro Hannover mit der Erforschung und Würdigung von durch die NS-Militärjustiz verurteilten und hingerichteten Soldaten in und aus Hannover.  Unterstützt von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, der Rosa-Luxemburg-Stiftung  und der Stadt Hannover starteten wir im Mai 2016 ein wissenschaftliches Rechercheprojekt, um   – soweit möglich – die Namen noch unbekannter Opfer der NS-Militärjustiz, die aus Hannover stammten oder dort hingerichtet und auf dem Fössefeldfriedhof beerdigt wurden, zu rekonstruieren.

Wir freuen uns, Ihnen am 3. November 2016, um 18.00 Uhr, im Freizeitheim Linden erste Ergebnisse der Arbeiten präsentieren zu können. Gemeinsam mit dem Historiker Lars Skowronski, der die Recherchen durchführte und Dr. Karljosef Kreter (Projekt Städtische Erinnerungskultur der Stadt Hannover ) werden wir auf dieser Veranstaltung erste Ergebnisse präsentieren und über  Opfer der NS-Militarjustiz in Hannover sprechen. Wir freuen uns auf eine anregende Diskussion.

Mit den Ergebnissen wollen wir Schulprojekte entwickeln und eine aktive Erinnerungskultur auch für diese Opfer des Nationalsozialismus etablieren. » Weiterlesen

2. Juli, Veranstaltung, Hannover: „Als Soldat der Bundeswehr den Kriegsdienst verweigern. Motive und Hindernisse der Kriegsdienstverweigerung aus dem ‚Dienst‘ heraus“

Ort: Pavillon (Hannover, Lister Meile 4)
Uhrzeit: Mittwoch, 2. Juli, 18:00 Uhr

Ankündigungstext:
Auch Menschen, die sich als Soldat oder Soldatin verpflichtet haben, haben das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV). Dieses Recht wird in größerem Maße in Anspruch genommen – mehr als 30.000 KDV-Anträge von SoldatInnen der Bundeswehr in den letzten zehn Jahren! Bei der Veranstaltung werden einerseits die Motive der SoldatInnen beleuchtet, den Kriegsdienst zu verweigern. Hier zeigt sich, dass z.B. Erfahrungen in Auslandseinsätzen und biographische Veränderungen (wie die Geburt eines eigenen Kindes) dazu führen, dass die oft sehr früh im Leben erfolgte Entscheidung, sich zum Kriegsdienst zu verpflichten, revidiert werden soll. Andererseits werden die teils erheblichen Hürden in den Blick genommen: Die Kosten für die Ausbildung werden von der Bundeswehr oft in beträchtlicher Höhe ‚zurückverlangt‘, weitere Schwierigkeiten treten bei der Antragstellung auf. Aber die Bundeswehr darf nicht alles! Der Referent Rechtsanwalt Franz Korzus ist Experte für die Kriegsdienstverweigerung von Soldatinnen und Soldaten. Er berät und vertritt sie praktisch und er hat einen intensiven Einblick in die aktuelle Dimension der KDV von SoldatInnen.

Veranstalter_innen:
Schule ohne Militär Hannover, in Kooperation mit: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Hannover), Friedensbüro Hannover, DFG-VK Hannover, Pavillon Hannover, Rosa-Luxemburg-Stiftung Niedersachsen.

steigende KDV-Zahlen nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die.Linke zur Kriegsdienstverweigerung von Soldat_innen und Sanitäter_innen der Bundeswehr reagiert. Sie ist deshalb relevant, weil der aktuelle Verteidigungsminister u.a. verlangt, dass auch Sanitäter_innen – genau wie Soldat_innen – mit Maschinengewehren schießen, sofern es die Situation und der_die Befehlshaber_in verlangt, auch wenn dies gegen das Völkerrecht verstößt, welches im Kriegseinsatz strikt zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten unterscheidet. Zum nichtkämpfenden Teil der Truppe gehören das Sanitätspersonal und die Militärseelsorger. Sie dürfen nur zur Selbstverteidigung Waffen tragen. Bisher war es für Sanitäter_innen jedoch nicht möglich, einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweiger_in zu stellen. Diese ANträge wurden prinzipiell aus formalen gründen abgelehnt. Dem Vorgehen hat das Bundesverwaltungsgericht  mit Urteil vom 22. Februar 2012 ein Ende bereitet. In der Verhandlung wurde deutlich, dass in der Ausbildung “vor der Erstversorgung eines Soldaten das Feuer auf den Feind zu erwidern, insbesondere das Ausschalten des Gegners mit dem Sturmgewehr […] trainiert [wurde].” und es unausweichlich sei, das ein_e Sanitäter_in vor Ort im Angriffsfall mitschieße. Entsprechend räumte das Gericht auch diesem Personenkreis ein Recht auf KDV ein (weitere Infos zum Urteil).

Was die Anfrage zeigt ist: Die Zahlen der Kriegsdienstverweigerung von Soldat_innen und Sanitäter_innen ist hoch: Einige hundert Soldat_innen und zuletzt 72 Sanitäter_innen stellten einen KDV-Antrag. Auch die Hürden zur Kriegsdienstverweigerung sind hoch: So sollen etwa die Ausbildungskosten (anteilig) zurückgezahlt werden – mehrere zehntausend Euro sind fällig und schrecken von der Kriegsdienstverweigerung ab.

die komplette Anfrage zum Download

Kriegsdienstverweigerung

Tipps zur Verweigerung

Um einer Kriegsverwendung zu entgehen und das eigene Gewissen über militärische Logik zu stellen existiert in der Bundesrepublik das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV). Auch wenn das Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einfacher als noch vor einigen Jahren ist, gibt es doch einiges zu beachten.

Prinzipiell empfiehlt es sich erst nach der Musterung zu verweigern, da die Wahrscheinlichkeit untauglich gemustert zu werden, als potentiell Wehrpflichtiger massiv steigt. Schließlich werden nur 50% aller Wehrpflichtigen auch wirklich eingezogen. Auf diesem Weg soll die Diskrepanz stärker vertuscht werden.

Die Antragstellung zur Anerkennung als Kriegsdienstverweiger muss vor dem Erhalt eines Einberufungsbescheides erfolgen. Nur auf diesem Weg ist eine Anerkennung auf dem einfachen schriftlichen Antragswege möglich. Wer als Kriegsdienstverweigerer, nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes anerkannt werden will, muss einen schriftlichen Antrag stellen. Diesen Antrag richtet er an das für ihn zuständige Kreiswehrersatzamt des Wohnortes (in dem er mit Hauptwohnsitz gemeldet ist). Es sollte unbedingt die Personenkennziffer oder das Geburtsdatum angegeben werden. Man beantragt seine „Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer“. Dabei sollte man sich ausdrücklich „auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes“ berufen. Beigefügt (oder nachgereicht werden) muss eine Begründung und ein ausführlicher Lebenslauf. Zu warnen ist vor blindem Kopieren von vorbereiteten Texten oder Textpassagen aus dem Internet. Die kennt auch das Kreiswehrersatzamt und sie sind ein Ablehnungsgrund. Aus dem Lebenslauf sollten Punkte herausgearbeitet werden, die zur Entscheidung zur KDV geführt haben. Die KDV-Vorschriften verlangen es, dass der KDV-Antrag begründet wird. Es ist notwendig, dass in der Begründung die persönlichen Gewissensgründe, die den Waffendienst bei der Bundeswehr unmöglich machen, ausführlich dargestellt werden. Das können persönliche Erlebnisse, wie der Tod eines nahen Menschen sein, welches wiederum in Bezug zum systematischen Töten als Soldat gestellt werden muss. Es geht also darum, die Auseinandersetzung mit der Ausbildung zum Soldaten und seiner Tätigkeit im Kriegseinsatz als unvereinbar mit dem eigenen Gewissen darzustellen. Jeder Einfluss und jeder Grund, der einem den Dienst bei der Bundeswehr unmöglich macht, ist richtig, wenn diese Auseinandersetzung dargestellt wird.

Im Allgemeinen erfolgt danach eine schriftliche Anerkennung. Im Zweifelsfall kann eine mündliche Anhörung verlangt werden. Ist dies der Fall, empfiehlt sich die Beratung mit KDV-Beratungsstellen.

KDV in Hannover

In Hannover ist Kontakt über Klaus FalK (DFG-VK), Tel: 0511/62 89 22,
E-Mail: hannover (ad) dfg-vk.de möglich.
Als ersten Anlaufpunkt im Internet bietet sich die Zentralstelle KDV an: www.zentralstelle-kdv.de.