steigende KDV-Zahlen nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die.Linke zur Kriegsdienstverweigerung von Soldat_innen und Sanitäter_innen der Bundeswehr reagiert. Sie ist deshalb relevant, weil der aktuelle Verteidigungsminister u.a. verlangt, dass auch Sanitäter_innen – genau wie Soldat_innen – mit Maschinengewehren schießen, sofern es die Situation und der_die Befehlshaber_in verlangt, auch wenn dies gegen das Völkerrecht verstößt, welches im Kriegseinsatz strikt zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten unterscheidet. Zum nichtkämpfenden Teil der Truppe gehören das Sanitätspersonal und die Militärseelsorger. Sie dürfen nur zur Selbstverteidigung Waffen tragen. Bisher war es für Sanitäter_innen jedoch nicht möglich, einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweiger_in zu stellen. Diese ANträge wurden prinzipiell aus formalen gründen abgelehnt. Dem Vorgehen hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 22. Februar 2012 ein Ende bereitet. In der Verhandlung wurde deutlich, dass in der Ausbildung “vor der Erstversorgung eines Soldaten das Feuer auf den Feind zu erwidern, insbesondere das Ausschalten des Gegners mit dem Sturmgewehr […] trainiert [wurde].” und es unausweichlich sei, das ein_e Sanitäter_in vor Ort im Angriffsfall mitschieße. Entsprechend räumte das Gericht auch diesem Personenkreis ein Recht auf KDV ein (weitere Infos zum Urteil).
Was die Anfrage zeigt ist: Die Zahlen der Kriegsdienstverweigerung von Soldat_innen und Sanitäter_innen ist hoch: Einige hundert Soldat_innen und zuletzt 72 Sanitäter_innen stellten einen KDV-Antrag. Auch die Hürden zur Kriegsdienstverweigerung sind hoch: So sollen etwa die Ausbildungskosten (anteilig) zurückgezahlt werden – mehrere zehntausend Euro sind fällig und schrecken von der Kriegsdienstverweigerung ab.
die komplette Anfrage zum Download