Aufruf: Rücknahme der Entscheidung und zur aktiven Behinderung der politisch verfehlten und völkerrechtswidrigen Kriegswaffenlieferungen in den Irak

Die DFG-VK ruft zur Rücknahme der Entscheidung und zur aktiven Behinderung der politisch verfehlten und völkerrechtswidrigen Kriegswaffenlieferungen in den Irak auf!

Im Wissen um die drohenden weiteren Menschenrechtsverletzungen mit deutschen Waffen und in Erkenntnis der Völkerrechtswidrigkeit der Lieferung von Kriegswaffen in den Irak fordern wir:
– von der Bundesregierung die Rücknahme der Lieferentscheidung deutscher Kriegswaffen in den Irak,
– von allen an der Ausfuhr Beteiligten in der Politik, bei der Bundeswehr, beim Zoll und denen in der Abfertigung die aktive Behinderung sowie Verhinderung der Waffenausfuhren in den Irak.

Wir bitten friedensbewegte Bürgerinnen und Bürger, diesen Aufruf zu unterzeichnen und Friedensaktivitäten gegen die Kriegswaffenexporte in den Irak zu unterstützen.

Unterstützungen unter Angabe des Wohnortes bitte an DFG-VK-Bundesverband, Werastr. 10, 70182 Stuttgart
per E-Mail an: dfg-vk@stoppt-den-waffenhandel.de
Online-Unterstützung https://www.frieden-mitmachen.de

Der komplette Aufruftext:

Aufruf zur Rücknahme der Entscheidung und zur aktiven Behinderung der politisch verfehlten und völkerrechtswidrigen Kriegswaffenlieferungen in den Irak

Allein die Bundeskanzlerin und vier Minister von CDU/CSU sowie SPD haben in interner Runde Ende August 2014 entschieden,
– 16.000 G3- und G36-Sturmgewehre mit 6.000.000 Schuss Munition,
– 40 MG3-Maschinengewehre mit 1.000.000 Schuss Munition,
– 8000 P1-Pistolen mit 1.000.000 Schuss Munition,
– 30 Panzerabwehrwaffen MILAN mit 500 Lenkflugkörpern,
– 200 Panzerfäuste-3 mit 2500 Patronen,
– 40 Schwere Panzerfäuste mit 1000 Patronen,
– 100 Signalpistolen mit 4000 Patronen sowie
– 10.000 Handgranaten
in das Bürgerkriegsland Irak auszuliefern.
Die Kriegswaffen stammen aus Beständen der Bundeswehr.

Nicht involviert in diese Entscheidung waren die Bundesregierung und der Bundessicherheitsrat.
Am 01. September 2014 hat der Deutsche Bundestag in seiner Sondersitzung mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD diesem Beschluss nachträglich – gegen die Stimmen der Opposition von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE – zugestimmt. Der Bundestagsbeschluss hat rein symbolischen Charakter.

Die Entscheidung von Kanzlerin und einigen Ministern ist politisch fundamental falsch, trägt zur weiteren Gewalteskalation im Pulverfass Irak bei, ermöglicht durch den Einsatz deutscher Waffen auf Jahrzehnte hinaus im Nahen und Mittleren Osten weitere Menschenrechtsverletzungen – und sie ist grundgesetz- und völkerrechtswidrig!

Im Wissen um die drohenden weiteren Menschenrechtsverletzungen mit deutschen Waffen und in Erkenntnis der Völkerrechtswidrigkeit der Lieferung von Kriegswaffen in den Irak fordern wir:
– von der Bundesregierung die Rücknahme der Lieferentscheidung deutscher Kriegswaffen in den Irak,
– von allen an der Ausfuhr Beteiligten in der Politik, bei der Bundeswehr, beim Zoll und denen in der Abfertigung die aktive Behinderung sowie Verhinderung der Waffenausfuhren in den Irak.

Erstunterzeichnende:
Roland Blach (Stuttgart), Ralf Buchterkirchen (Hannover), Jürgen Grässlin (Freiburg), Cornelia Mannewitz (Rostock), Christoph Neeb (Freiburg), Monty Schädel (Waren), Torsten Schleip (Leipzig), Thomas Carl Schwoerer (Neu Isenburg) (alle BundessprecherInnen der DFG-VK)

Wir bitten friedensbewegte Bürgerinnen und Bürger, diesen Aufruf zu unterzeichnen und Friedensaktivitäten gegen die Kriegswaffenexporte in den Irak zu unterstützen.

Unterstützungen unter Angabe des Wohnortes bitte an DFG-VK-Bundesverband, Werastr. 10, 70182 Stuttgart
per E-Mail an: dfg-vk@stoppt-den-waffenhandel.de
Online-Unterstützung hier

Einige Hintergründe zur Initiative:

Die geplanten Kriegswaffenlieferungen sind widerrechtlich. Dies begründet Olaf Simonsen, vormaliger Vizepräsident des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Experte für das Außenwirtschaftsrecht in seinem Beitrag „Waffenlieferungen sind illegal“ (in der Frankfurter Rundschau vom 28.08.2014, siehe www.fr-online.de) differenziert. Demnach legt Artikel 25 des Grundgesetzes fest, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind. Artikel 26 des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, für das friedliche Zusammenleben der Völker einzutreten. Gemäß den beiden Ausführungsgesetzen, dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), kommen Exporte nicht in Betracht, wenn die innere Lage des betreffenden Landes dem entgegensteht, so bei bewaffneten internen Auseinandersetzungen. Mit der Lieferung von Kriegswaffen verstößt die Bundesregierung gegen das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen von 1949. Schließlich hat die UN-Charta das frühere Recht eines souveränen Staates, einen Krieg führen zu können, abgeschafft.

Wenn Regierungen jetzt wieder Krieg anstelle von Politik zur Lösung von Konflikten anwenden, muss der Transport der Waffen dafür be- und verhindert werden. Für mit der Ausfuhr betraute Personen zählen dazu u.a. Dienst nach Vorschrift und Nichtzusammenarbeit, das Liegenlassen der Antragsunterlagen, die Bearbeitung anderer wichtiger Unterlagen, die Krankmeldung und/oder die Geltendmachung von Gewissensgründen. Auch Demonstrationen und Blockaden sind möglich.

Aus unserer Erfahrung weisen wir darauf hin, dass es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen ist, dass deutsche Behörden nicht die Kriegstreiber oder die Kriegsvorbereitung und Kriegsführung verfolgten, sondern Aktive der Antikriegs- und Friedensbewegung.
Auch dieser Aufruf könnte von deutschen Behörden möglicherweise als Aufforderung zu einer Straftat gemäß Paragraf 111 StGB (Behinderung der Waffenausfuhr) betrachtet und als solche verfolgt werden.

Weitere Informationen auch in der Argumentationshilfe „Keine Kriegswaffen in den Irak liefern – sofort humanitär helfen, politisch umsteuern“.
https://www.dfg-vk.de/dateien/argumentationshilfe_keine-waffenlieferung_-_web.pdf
Download des Aufrufes: https://www.dfg-vk.de/dateien/aufruf_keine-waffenlieferung_web.pdf
Bestellungen im DFG-VK-Materialversand, Werastr. 10, 70182 Stuttgart, Tel.: 0711-231 94 79, E-Mail material@dfg-vk.de

US-Deserteur André Shepherd braucht Schutz und Asyl

Quelle Connection e.V.

Ende 2008 beantragte US-Deserteur André Shepherd in Deutschland Asyl. Nun, am 25. Juni 2014, wird sein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verhandelt.
Der 37-jährige André Shepherd wollte sich nach einem ersten Einsatz in Irakkrieg nicht weiter an Kriegsverbrechen beteiligen und desertierte.
Mit seinem Asylantrag beruft er sich auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen.
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx, der André Shepherd im Asylverfahren vertritt, betont, dass hier zum ersten Mal ein Verfahren eines US-Deserteurs vor dem höchsten europäischen Gericht verhandelt wird: „Damit wird deutlich, welch grundsätzliche Bedeutung dem Fall zukommt.“
Grundsatzfragen vor Gericht klären zu lassen, braucht nicht nur einen langen Atem, sondern auch Solidarität und finanzielle Mittel: für Öffentlichkeitsarbeit, für das Verfahren, für Rechtsanwaltskosten. Dafür möchten wir sie um finanzielle und moralische Unterstützung für André Shepherd bitten.

Schicken Sie André Shepherd eine Solidaritäts-eMail !

Spenden Sie für seine Rechtsanwaltskosten und für die Kampagne, damit André Shepherd in Deutschland Asyl erhält!

Jetzt, wo die verheerenden Folgen des US-Angriffs auf den Irak überdeutlich werden – und sich möglicherweise ein erneuter Militärangriff auf den Irak abzeichnet, hat die Solidarität mit Shepherd eine doppelte Bedeutung: Unterstützung eines Kriegsdienstverweigerers und Verdeutlichung der Tatsache, dass Krieg keine Probleme löst und ein erneuter militärischer Angriff auf den Irak die Gewaltspirale beschleunigt.

Ein Formular für eine Solidaritäts-E-Mail findet sich im Internet auf der Seite von Connection e.V.

Im Jahr 2010 bekam André Shepherd den taz Panter Preis

„Große Gala für den taz Panter Preis 2010 im Deutschen Theater in Berlin. Ausgezeichnet wurden Petra Peterich, die sich um straffällig gewordene Jugendliche kümmert und US-Deserteur André Shepherd, der in Deutschland Asyl sucht. „Der LeserInnen-Preis 2010 ehrt mit André Shepherd einen Irak-Kriegs-Veteranen“, so die taz heute, „der mit seinem Schicksal zur Symbolfigur wurde“. Laudator und taz-Redakteur Bernd Pickert würdigte den Preisträger: „Er hat gemacht, was Soldaten bei Strafe verboten ist: Er hat entschieden. Allein. Er hat sein Leben in die eigene Hand genommen und gesagt: Ich mache nicht mehr mit.“ „Damit“, so die taz, „stellt er dessen Mut heraus, gegen den Strom zu schwimmen und große persönliche Härten für seine Überzeugungen in Kauf zu nehmen.“