Gegen Bundeswehr beim Kirchentag

Das Friedensbüro Hannover hat folgenden Brief an den Kirchentag geschrieben:

Sehr geehrte Mitglieder des Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentags (DEKT) in Dortmund 19.-23. Juni 2019!

Wir protestieren gegen die Lobby-Werbung der Bundeswehr auf dem DEKT
2019. Insbesondere protestieren wir
(1.) gegen den Militärgottesdienst am Freitag, 21.06.2019, 11 Uhr St. Marien. An diesem Gottesdienst nehmen teil: Militärmusikkorps, Militärseelsorge, Militärbischof und hohe Vertreter*innen der Bundeswehr. Die Militärpolizei wird die Eingänge sichern. Die Bezeichnung „Bittgottesdienst für den Frieden“ ist verbale Schönfärberei.
(2.) Gegen den Auftritt einer Bundeswehr-Musik-Band, am Abend der Begegnung, 19.06.2019, ab 18.30 Uhr auf dem Platz der alten Synagoge.
(3.) Gegen die Lobby-Stände der Bundeswehr, Abteilung Militärseelsorge, auf dem Markt der Möglichkeiten.
(4.) Gegen die Teilnahme von Bundeswehr-Vertreter*innen auf mehreren Diskussions-Podien.

MIT BEZUG AUF DAS KIRCHENTAGS-MOTTO „WAS FÜR EIN VERTRAUEN“ MÖCHTEN WIR DIE FRAGE STELLEN:
AUF WEN ODER WAS VERTRAUEN WIR? VERTRAUEN WIR AUF ABSCHRECKUNG, AUFRÜSTUNG, MILITÄR UND RÜSTUNG? ODER VERTRAUEN WIR AUF VERNUNFT, DIALOG, VÖLKERVERSTÄNDIGUNG, VERTRÄGE UND GEWALTFREIE VERTEIDIGUNG?
In Zeiten der weltweiten Aufrüstung sollte die Kirche ein Zeichen für Abrüstung setzen. Das würde bedeuten, auch den DEKT abzurüsten. Das würde heißen, dass der DEKT auf zivile Mittel setzt.

Keine Bundeswehr-Lobby-Arbeit auf dem Kirchentag! Militär-Werbung hat auf einem Kirchentag, der sich (hoffentlich) für Frieden und Gerechtigkeit einsetzt, nichts verloren!

Die Kernaussage des Hannoverschen Ostermarsches war:‚Frieden wagen‘. D. h., wir wollen das Wagnis ‚Frieden‘ eingehen, im  Vertrauen darauf, dass Andere dies dann auch tun!
Abrüsten statt Aufrüsten! Stopp der Waffenexporte! Für eine Weiterführung des INF-Vertrages!
Kein Vertrauen in Militär und Rüstung!

Mit freundlichen Grüßen
Für das Friedensbüro und die DFG-VK Hannover
Brunhild Müller-Reiß

Kein Krieg gegen den Iran

Menschen mit Herkunft aus dem Iran – sehr oft wegen politischer Verfolgung aus ihrem Land geflohen – warnen vor der brandgefährlichen Situation um den Iran: Die USA haben das Nuklearabkommen mit dem Iran aufgekündigt (was sie gar nicht können, denn es handelt sich um einen Beschluss der UNO), verschärfen die Wirtschaftssanktionen und ziehen Militär im Persischen Golf zusammen. Der Text ist hier zu finden:
https://amirmortasawi.wordpress.com/2019/05/29/20688277/

Das Friedensbüro fordert in dieser Situation von der Bundesregierung

  • Treten Sie aktiv für eine zivile Lösung ein und wenden Sie sich gegen jegliche Eskalation und Aggression im US-Iran-Konflikt.
  • Schließen Sie jede deutsche Unterstützung für einen Krieg gegen Iran und erst recht eine deutsche Beteiligung daran unmissverständlich und grundsätzlich aus. Auch von US-Stützpunkten in Deutschland, wie z.B. von der Airbase Ramstein oder dem EUCOM in Stuttgart, darf kein Krieg ausgehen.
  • Setzen Sie sich dafür ein, insbesondere mit Hilfe der europäischen Partner, dass das Nuklearabkommen mit Iran erhalten bleibt und wieder von allen Seiten anerkannt und weitergeführt wird. Dafür muss das Angebot der Beendigung der Sanktionen gegen Iran gemacht werden. Notfalls muss das Abkommen auch ohne die USA fortgesetzt werden.

Wir bitten um Unterstützung dieser Forderungen unter
https://www.friedenskooperative.de/kein-krieg-gegen-iran

Mayors for Peace: OB Schostok schreibt an Maas wegen Kündigung des INF-Vertrags

Die Kündigung des INF-Vertrags (Zur Begrenzung der Mittelstreckenwaffen) bringt für Europa neue Kriegsgefahr. Der Hannoversche OB Schostok schrieb deshalb als Mayor for Peace einen Brief an den Außenminister Maas. Wir dokumentieren:

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Politik/Politische-Gremien/Mayors-for-Peace/Aktivit%C3%A4ten/Stellungnahme-zur-m%C3%B6glichen-Aufk%C3%BCndigung-des-INF-Vertrags-durch-die-USA

Den INF-Vertrag erhalten!

Den INF-Vertrag erhalten

Russische Einladung zu Vor-Ort-Inspektionen annehmen!

Veto gegen neue US-Raketen in Europa einlegen!

US-Atomwaffen aus Büchel abziehen!

Bundeswehr abrüsten!

Pressemitteilung des Bundesausschusses Friedensratschlag

Berlin,  1. Februar 2019 – Anlässlich des Austritts der US-Regierung aus dem INF-Vertrag erklärt der Bundesausschuss Friedensratschlag in einer ersten Stellungnahme:

Wenn es bei der Kündigung des INF-Vertrags durch die US-Regierung – gegen den ausdrücklichen Willen Russlands – bleibt und sie nach Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist wirksam wird, droht eine Eskalation bis zum 3. Weltkrieg.

Als Folge des INF-Vertrages 1987, dem ersten nuklearen Abrüstungsvertrag überhaupt, vernichteten die USA und die Sowjetunion eine ganze Waffenkategorie: landgestützte Mittelstreckenwaffen (Reichweiten von 500 bis 5.500 km). Seitdem ist es beiden Staaten – USA und Russland als Nachfolgestaat der UdSSR – verboten, diese Raketen und Marschflugkörper bodengestützt aufzustellen,  ganz gleich, ob sie nuklear oder konventionell bestückt sind. Flugzeuge und Schiffe als Trägermittel sind dagegen erlaubt. Der INF-Vertrag hat sich als wesentliche Sicherheitssäule erwiesen. Über erprobte Verifikationsverfahren war er Vorbild für weitere Abrüstungsverträge, die das Ende des Kalten Krieges markierten.

Die US-Regierung begründet die Vertragskündigung mit einer angeblichen dauerhaften Vertragsverletzung Russlands, die bereits 2008 begonnen habe. Ein Marschflugkörper des Typs SSC-8 (russisch: 9M729) mit einer Reichweite von 2.600 km sei erst getestet, dann in mehreren Bataillonen mit je 24 Flugkörpern stationiert worden. Öffentlich zugängliche Belege gibt es dafür nicht. Ein Satellitenfilm aus US-Geheimdienstkreisen soll einen verbotenen Flug dokumentieren, der die NATO-Partner überzeugt habe. Die russische Seite bestreitet nicht die Existenz der 9M729. Sie gibt seine maximale Reichweite jedoch mit lediglich 480 km an, was vertraglich zulässig ist. Einladungen an die NATO-Seite, den Flugkörper in Augenschein zu nehmen, wurde nicht nachgekommen. Stattdessen wird Russland aufgefordert, diese Flugkörper zu vernichten, obwohl Verifikationsexperten von UNO und Bundeswehr eine Vor-Ort-Inspektion für ausreichend halten, um die NATO-Vorwürfe zu klären.

Bisher deutet nichts darauf hin, dass die NATO bereit ist, auf russische Klärungsversuche einzugehen. Das legt die Vermutung nahe, dass zumindest die USA den Vertrag zerreißen wollen, um freie Hand für die Stationierung von neuen Mittelstreckenwaffen zu haben. Die von ihnen behauptete russische Vertragsverletzung bildet so nur den Vorwand für neue Aufrüstungsschritte der NATO. Für diesen Fall  hat Russland militärische Gegenmaßnahmen angedroht.

Nach der Kündigung des INF-Vertrages eröffnen sich für die USA weltweit Möglichkeiten, nukleare und konventionelle Mittelstreckenwaffen landgestützt aufzustellen. Zu denken ist an die Nähe zur VR China, den Iran, Venezuela, Kuba, Nord-Korea usw.. Ebenso steht das NATO-Gebiet in Europa, mit Ausnahme des Gebiets der ehemaligen DDR (durch Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausgeschlossen) dafür offen. Besonders in Frage kämen dafür jene Regionen, die nahe an der russischen Grenze liegen (Baltikum, Polen, Bulgarien, Rumänien), aber auch der Westen Deutschlands sowie andere ehemalige Mitgliedstaaten des Warschauer Vertrages und NATO-Mitglieder auf dem Balkan. Je näher die Stationierungsorte an der russischen Grenze liegen, desto kürzer werden die Vorwarnzeiten und desto höher wird die Atomkriegsgefahr. Die Friedensgefährdung übersteigt dann jene, die durch die Stationierung von Pershing II und Cruise Missiles Anfang der 80er Jahre in Westeuropa virulent war.

Die US-Regierungen lassen ihre Atomwaffen samt Trägermittel modernisieren, was eine Billion Dollar verschlingen wird. Dramatisch wird dieses Vorhaben im Kontext der jüngsten US-amerikanischen Atomwaffenplanung, wie sie in der Nuclear Posture Review von 2018 festgelegt wurde: Die US-Atomsprengköpfe werden zum Teil auf „kleine“ Sprengköpfe vom Hiroshima-Format umgerüstet –  geradezu ideal für das Schlachtfeld Europa. Auch die 20 US-Atombomben in Büchel werden technisch so verändert, dass sie wesentlich präziser treffen und in ihrer Wirkung dosierbar werden.

USA und NATO bauen Raketenabwehrstellungen in Rumänien und Polen auf, die perspektivisch russische Gegenangriffe unmöglich machen sollen. Die Ankündigung von US-Präsident Trump, eine alle Orte der Erde einschließende Raketenabwehrfähigkeit aufbauen zu wollen, die auch den Weltraum als Operationsgebiet einschließt („Star Wars“), schließt eine Ausweitung dieser Stellungen in Europa ein. Angesichts dieser US-Erpressungspotenziale wachsen Zweifel daran, ob der seit 2011 funktionierende NEW START-Vertrag, der die Einhaltung der Obergrenzen der aufgestellten strategischen Nuklearwaffen von USA und Russland überwacht, Anfang 2021 verlängert wird. In Folge dessen könnte auch der Atomwaffensperrvertrag in Gefahr geraten.

Deutschland und die anderen europäischen NATO-Staaten haben eine Phase konventioneller Hochrüstung begonnen, die sich gegen das ohnehin konventionell hoffnungslos unterlegene Russland richtet. Möglichst zwei Prozent ihrer Wirtschaftsleistung sollen ins Militär fließen. Deutsche Ambitionen drohen den Bundeswehrhaushalt auf das Doppelte hochzutreiben. In die Defensive gedrückt verstärkt Russland sein Nuklearpotenzial.

Deutschland und Europa drohen – wie zuletzt in den 80er Jahren – zum atomaren Schlachtfeld zu werden. („Euroshima“)

Ein dringendes Umsteuern ist nötig. Die Bundesregierung muss den Amtseid der Kanzlerin Ernst nehmen: „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“.

  • Der INF-Vertrag muss erhalten bleiben!

Wir fordern die Bundesregierung auf,

  • den Einladungen Russlands zu folgen und Vor-Ort-Inspektionen in Russland vorzunehmen,
  • umgehend zu erklären, dass sie eine Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland nicht zulässt
  • unverzüglich ihr Veto innerhalb der NATO gegen eine Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in NATO-Mitgliedsländern einzulegen,
  • Initiativen für umfassende Abrüstungsverhandlungen zwischen Russland und der NATO zu ergreifen, die unter anderem die konventionelle Überlegenheit der NATO, die taktischen und strategischen Atomwaffen, die Raketenabwehrsysteme und Weltraumwaffen insgesamt einbeziehen. Das schließt den Verzicht auf das Zwei-Prozent-Ziel der NATO, die Bereitschaft zur einseitigen Abrüstung der Bundeswehr ebenso ein wie den Abzug von US-Atomwaffen von deutschem Boden.

Die Stationierung der nuklearen US-Mittelstreckenwaffen Pershing II und Cruise Missiles Anfang der 80er Jahre  mobilisierte Millionen Menschen. Das drohende Déjà-vu-Erlebnisses zeigt die Notwendigkeit neuer massenhafter Proteste.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag

Lühr Henken, Berlin

Prof. Dr. Werner Ruf, Edermünde

“iBorderCtrl” – Was ist das? Offener Brief des AStA der LUH

Offener Brief des AStA der LUH an das Institut für Rechtsinformatik:
“iBorderCtrl” – Rassistischer Science-Fiction-Albtraum oder Realität?
Leibniz Universität Hannover hilft der EU bei der Abschottung

Unter dem Namen “iBorderCtrl” testet die EU eine Software, mit deren Hilfe Einreisende ohne EU-Pass einer Befragung durch eine künstliche Intelligenz einschließlich Lügendetektor unterzogen werden sollen, um ihnen einen „Risiko-Score“ zuzuweisen. Dieser soll die Wahrscheinlichkeit für falsche Aussagen bei der Befragung angeben, was als Grundlage weiterer Kontrollen dienen kann.

Reisende sollen von zu Hause aus Dokumente hochladen und von einer künstlichen Intelligenz befragt werden. Hierbei beteiligt sich das Institut für Rechtsinformatik laut eigener Aussage mit Klärung „rechtlicher und ethischer Fragen“. Der Avatar soll anhand des aufgezeichneten Gespräches beurteilen, ob die Reisenden lügen und „bedrohlich“ seien. Gerade wird der Einsatz an vier Grenzübergängen in Griechenland, Lettland und Ungarn getestet. Während bisher die Teilnahme freiwillig sei und keine Auswirkungen hätte, liegt die Befürchtung nahe, dass beides nicht so bleiben wird. So oder so wirft diese Idee viele Fragen auf:

– Warum wird kein Programm für sichere Fluchtrouten oder globale Umverteilung von Ressourcen entwickelt statt automatisiert Menschen kontrollieren und abweisen zu wollen?

– Wie ist ein aufgezeichnetes Verhör durch einen Lügendetektor mit Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre zu vereinbaren?

– Wer gilt aus welchen Gründen als bedrohlich?

– Kann eine künstliche Intelligenz wirklich beurteilen, ob jemand lügt?

– Wieso sollen Lügendetektoren, die vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen sind, an der EU-Grenze eingesetzt werden?

Selbst nach eigenen Angaben hat der Lügendetektor nur 75% Erfolgsquote. Gerade der Verlass auf Muskelzucken als Anzeichen von Nervosität wirkt absurd, wenn man bedenkt, dass sowohl eine Flucht als auch die Kontrolle selbst nervös machen kann.

Es ist skandalös, dass eine so zweifelhafte Technologie, die wirkt wie aus einem Science-Fiction-Albtraum, an den Grenzen – fern von jeglicher kritischen Öffentlichkeit – gegen Menschen eingesetzt werden soll, die nur wenige Möglichkeiten haben, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Wir verstehen solche Projekte als Kampfansage gegen Menschen ohne EU-Pass, weil ein Generalverdacht hergestellt und extrem weitgehende Überwachung angestrebt wird. Scheinbar soll der Kampf gegen Menschen auf der Flucht auf eine weitere Ebene gebracht werden. Die Staaten der EU hindern Schiffe daran, Menschen im Mittelmeer zu retten, die sie selbst retten müssten. Sie verstecken sich hinter Dublin-Gesetzen, um Geflüchtete hin und her zu schieben. Überall gibt es vermehrt offen rassistische Parteien, Aufmärsche und Brandanschläge.

Die im Rahmen von “iBorderCtrl” an geflüchteten Menschen erprobte Technologie sollte auch im Zusammenhang mit anderen Formen präventiver Überwachung und/oder Bestrafung gesehen werden: Z.B. neue Polizeigesetze in deutschen Bundesländern oder „Predictive Policing“-Programme, die durch künstliche Intelligenz angeblich gefährliche Gebiete oder sogar Personen bestimmen sollen. Denn in all diesen Fällen nimmt die Verfolgung von Menschen zu, wobei Rassismus eine immer größere und reale Vorwürfe eine immer kleinere Rolle spielen.

Vor diesen Hintergründen betrachten und kritisieren wir “iBorderCtrl”. Eine kritische Auseinandersetzung mit „ethischen und rechtlichen Fragen“ sollte zum Fazit kommen, dieses Projekt zu verhindern, anstatt es zu legitimieren! Außerdem fordern wir das Präsidium auf, solche Forschungen nicht zuzulassen! Der Einsatz dieser Technik sollte verhindert werden, solange sie noch in den Startlöchern ist!

Afrin Plattform Hannover, Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit Hannover, AStA der LUH, Autonomes Feministisches Kollektiv Hannover, Basisdemokratischer Fachrat Sozialwissenschaften, Campus Grün Hannover, Elchkeller, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Friedensbüro Hannover e. V., Kritik und Subversion Hannover, Solinet Hannover und Studentische Senator*innen der LUH

Quellen:

Süddeutsche Zeitung, Onlineartikel vom 05.11.2018: https://www.sueddeutsche.de/digital/grenze-kuenstliche-intelligenz-software-iborderctrl-1.4196243

Spiegel Online, Onlineartikel vom 19.11.2018: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/projekt-iborderctrl-darf-und-kann-ki-luegner-bei-der-einreise-stoppen-a-1238448.html

Stoppt den Krieg – verhandeln ist das Gebot der Stunde – keine weitere deutsche Kriegsbeteiligung

Angesichts der dramatischen Verschärfung des Krieges in Syrien, der durch die verstärkte Beteiligung aller Großmächte auch zu einem Weltbrand ausarten kann, fordert die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative erneut: sofortigen Waffenstillstand und Verhandlungen in Astana und Genf.
Sie wendet sich mit Entschiedenheit gegen eine weitere völkerrechtswidrige Beteiligung an den Luftangriffen in Syrien. Die Überlegungen in der Bundesregierung und den Jamaika Parteien sind erwiesenermaßen völkerrechts- und verfassungswidrig. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat festgestellt: „Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von „Vergeltungsschlägen“ gegen Giftgas-Fazilitäten völkerrechts- und verfassungswidrig“. 
Jeder Chemiewaffeneinsatz verstößt fundamental gegen die UN Charta und den Chemiewaffenverbotsvertrag. Die Anklage eines Landes ohne Beweise ist eine Feindbildprojektion, die das eigene völkerrechtswidrige Handeln legitimieren soll. Die NATO-Staaten haben durch ihr völkerrechtswidriges Verhalten  im Irak, in Jugoslawien, Libyen und Syrien jegliche Glaubwürdigkeit verloren. „Jeder Krieg beginnt mit einer Lüge“ hat es Bertold Brecht genannt.
Frieden verlangt ein Ende der Kämpfe und ein umfassendes Aufbauprogramm. Hieran soll sich die Bundesregierung durch Kürzung des Rüstungshaushaltes massiv beteiligen.
Das Töten muss gestoppt werden, die weitere Aufrüstung zu neuen Kriegen verhindert werden.
Sollte es erneut zu einer völkerrechtswidrigen Beteiligung der Bundesregierung an einem Kriegseinsatz kommen, ruft die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative zum Protest auf den Straßen und Plätzen auf.
NaturwissenschaftlerInnen-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit
Marienstr. 19/20 · 10117 Berlin
www.natwiss.de
Und hier die Stellungnahme der Aktion Macht-Frieden!

Friedensbüro-Reden zum Antikriegstag 2018

Unsere Demonstration zum Antikriegstag wurde ja durch die hinzugefügte Demonstration unter dem Stichwort #WIRSINDMEHR und „Es ist Zeit, Haltung zu zeigen“ zu den Ereignissen in Chemnitz in den Hintergrund gedrängt. Dem Aufruf von DGB und Bunt statt Braun folgten zwischen 3000 und 5000 HannoveranerInnen! Das war sehr beeindruckend und gut.
Wir haben uns bemüht, auch die Intentionen unserer geplanten Kundgebungen zum Ausdruck zu bringen und wir erreichten damit viel mehr Publikum als sonst. Da vieles nicht weit genug zu verstehen war, hier noch mal unsere Texte (wobei etwas vom geplanten Text abgewichen wurde):
Antikriegstag-Rede in der Aegidien-Kirche
Antikriegstag-Rede zum Abschluss am Opernhaus

08.09.2018 – Protest gegen das geplante Polizeigesetz

Das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
Am 7. August hatten wir den Friedenspolitischen AK zu verdi verlegt, um Rolf Gössner zum Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu hören – ist er doch als selbst seit Jahrzehnten bespitzelter Bürgerrechtsaktivist ein ausgewiesener Fachmann zu dieser Thematik.
Gössner sieht einen grundsätzlichen Strukturwandel bei der Polizei: Während vor Ort Polizisten fehlen oder Überstunden vor sich her schieben, werden der Polizei neue Aufgaben zugeschoben: sie wird zentralisiert und erhält geheime Befugnisse. Übeltäter sollen schon identifiziert werden, bevor sie selbst auf die Idee kommen, etwas Böses zu tun. Also Bespitzelung (notfalls auch zufälliger Gesprächspartner) mittels Staatstrojaner, nicht nur im Computer, sondern auch von Handy, emails usw. Sicherheitshalber auch noch Vorratsdatenspeicherung. Und wer dann identifiziert ist als jemand, „dessen Verhalten Anlass gibt zu der Vermutung, er/sie könnte mal was Bedrohliches vorhaben“, ist „Gefährder“ und damit außerhalb des Rechtsstaats gestellt. Er kann eine elektronische Fussfessel bekommen (die allerdings nichts verhindert!), unter Meldeaufsicht und Kontaktverbote gestellt werden und wird notfalls bis zu 74 Tage eingesperrt – dann ist der Job und die Wohnung weg! Gegenwehr dagegen kann mit 2 Jahren Haft bestraft werden. Für diese „Digitale Inquisition“ – so nannte es H. Prantl in der Süddeutschen – muss die Polizei dann gezielt Sicherheitslecks in Computerprogrammen offenhalten. Und sie bekommt gesetzlich die Vollmacht, zur Installation solcher Systeme in Privaträume einzudringen.

Dieses Gesetz verstößt massenweise gegen Grundsätze der Demokratie: Verhältnismäßigkeit der Mittel, Schutz der Privatsphäre – auch der informationellen Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit. Als Lehre aus dem Faschismus gab es für Deutschland ein striktes Trennungsgebot zwischen der Polizei als Institution der Exekutive und den Geheimdiensten. Damit ist jetzt Schluß. Niemand kann diese Polizei mehr kontrollieren.

Als Menschen aus der Friedensbewegung sind wir himmelweit entfernt von dem Verdacht auf „islamischen Terrorismus“. Aber man möchte sich nicht vorstellen, wer unter verschärften gesellschaftlichen Verhältnissen als Gefährder gilt: ist doch jetzt schon „der (geplante) Eingriff in das Funktionieren des öffentlichen Lebens“ ein Indiz. Kann das ein Streik im Gesundheitswesen oder bei Versorgungsbetrieben sein? Oder eine Blockade der Auslieferung von Rüstungsgütern?

Rolf Gössner hofft auf wirksamen Widerstand gegen dieses Gesetzesvorhaben. Ein erstes deutliches Zeichen war der Protest der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Barbara Thiel (CDU). Viele sind sich sicher, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird.
Aber wichtiger ist die Teilnahme an der landesweiten
Demonstration am Samstag, 8. September ab 13.00 auf dem Ernst-August-Platz in Hannover.
Weitere Infos unter www.no-npog.de.

„Hindenburgstraße“

„Niemandes Handeln ist so verwerflich, dass er der Gesellschaft nicht noch dienen kann – als abschreckendes Beispiel.“ Voraussetzung ist freilich, dass er als solches auch erkannt wird.
Die Benennung von Straßen und Plätzen nach Menschen wird aber zumeist als Ehrung empfunden, sie selbst gar als „vorbildlich“.
Das ist nicht zwingend so, besonders wenn es sich um Personen von lokalhistorischer Bedeutung handelt, die seit Jahrhunderten tot sind. Am „Hahnebuthwinkel“ störe ich mich nicht, auch wenn der Mann ein Strauchdieb war. Das weiß ja (fast) jeder. „Wallensteinstraße“ ist da schon eher zumindest grenzwertig. Die Benennung war einmal als Ehrung gemeint, dabei geht es um einen viel übleren Straßenräuber als Hahnebuth. Aber er ist zumindest sehr tot.
„Hindenburgstraße“ aber geht gar nicht – gerade weil er in den Köpfen vieler Menschen in Hannover immer noch nicht ganz tot ist und weil eben nicht allen klar ist, dass Hindenburg kein Vorbild, sondern höchstens ein abschreckendes Beispiel war und ist. Er war einer der übelsten Komissköppe des zwanzigsten Jahrhunderts und als Reichpräsident wesentlich beteiligt am Untergang der Demokratie und der Einsetzung Adolf Hitlers als Reichskanzler. Er ist schwer belastet.
In seiner Sitzung vom 20.August 2018 hat der Bezirksrat des Stadtbezirks Mitte auf Antrag der SPD mit der Mehrheit von SPD, Grünen und Linken gegen CDU, FDP und Piraten mit elf Ja- gegen sieben Neinstimmen beschlossen, die Hindenburgstraße umzubenennen.
Dieser Beschluss trägt der Tatsache Rechnung, dass von der Benennung einer für den Stadtbezirk derart wichtigen Straße, nach der traditionell ein ganzes Viertel benannt wurde („Hindenburgviertel“), nicht nur eine Angelegenheit der unmittelbaren Anwohner, sondern zumindest des ganzen Stadtbezirks ist.
Dennoch soll ein neuer Name durch Anwohnerbefragung gefunden werden. Aber ein Vorschlag muss erlaubt sein: Gustav Heinemann. Schon am Anfang der Fünfzigerjahre war er ein entschiedener Kämpfer gegen die Wiederaufrüstung der BRD und später als Bundespräsident wesentlich beteilig an der Ernennung von Willy Brandt als Bundeskanzler. Ein würdiger Nachfolger als Namenspatron dieser langen und schönen Straße.
Nebenbei: Von den Gegnern einer Umbenennung wurde angeführt, dass die Anderter Schleuse erst 1956 den Namen „Hindenburgschleuse“ erhalten hat. Dass heißt dann: Auch dieser Name muss weg.

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